|
Seminar:
Produkthaftung
und Schadensersatz unter Berücksichtigung
der Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem
Arbeitgeber und geschädigten Dritten
1. Produkthaftung - Allgemein
- Vertrag
- §§ 823 ff. BGB
- Produkthaftungsgesetz
Die vertragliche Produkthaftung,
Gewährleistung, Schadensersatz
Die deliktische Produkthaftung gemäß §§ 823
ff. BGB, sogenannte Produzentenhaftung
| |
Konstruktionsfehler
Fabrikationsfehler
Instruktionsfehler |
Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz
| |
Produkthaftungsgesetz
Produktbeobachtungsfehler |
Produktsicherheit gemäß GPSG
(öffentlich - rechtlich/ Verwaltungsrecht)
2. Produkthaftung - vertragliche Haftung
2.1.
Gewährleistung und Schadensersatz
allgemein
Normen
§§ 280 ff. BGB
§§ 434 ff.
BGB
§§ 633 ff. BGB
§§ 651 ff.
BGB
§§ 381 ff. HGB
2.2. Kaufvertragliche Gewährleistung
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Minderung
- Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
2.3. Werklieferungsvertrag,
Gewährleistung
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Minderung
- Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
2.4. Werkvertrag, Gewährleistung
und Schadensersatz
- Nacherfüllung
- Minderung
- Rücktritt
- Schadensersatz
- Selbstvornahme und Ersatz der vergeblichen
Aufwendungen
3. Produkthaftung - Deliktshaftung
3.1. Haftung nach § 823 Abs. 1
BGB
- Konstruktionsfehler
- Fabrikationsfehler
- Instruktionsfehler
- Produktbeobachtungsfehler
Exkurs
Stand der Technik
Anerkannte
Regeln der Technik
3.2. Haftung nach § 823 Abs. 2
BGB wegen Verletzung eines Schutzgesetzes
Beispiele
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Geräten
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
4. Produkthaftungsgesetz
- Gefährdungshaftung
- Verbraucher
- Produktbegriff
- Der Fehlerbegriff
des ProdHaftG
- Hersteller und Quasi-Hersteller
- Beweiserleichterung
gemäss § 1
Abs. 4 ProdHaftG
- Schadenersatz
gemäß §§ 1
Abs. 1, 7 - 11 ProdHaftG
- Tod einer Person
- Verletzung der Gesundheit/des
Körpers eines
Menschen
- Schäden an anderen Produkten als
dem fehlerhaften Produkt, die zum privaten
Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt sind
- Schmerzensgeld
- Verjährung/Erlöschen, §§ 12,
13 ProdHaftG
5. Gesetz über technische Arbeitsmittel
und Verbraucherprodukte (GPSG)
- technische Arbeitsmittel
- Verbraucherprodukte.
6. Produktsicherheit - strafrechtliche
Verantwortung
- § 222 StGB - fahrlässige
Tötung
- § 229 StGB - fahrlässige
Körperverletzung
Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt
die Kosten des Strafverteidiger des Versicherungsnehmers,
wenn das Schadensereignis einen unter den Versicherungsschutz
fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben
kann (siehe § 3 II. Nr. 1 der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
- AHB ).
7. Haftung des Arbeitnehmers für Sach-
und Vermögensschäden gegenüber
dem Arbeitgeber
§§ 280 Abs. 1, 823 ff. BGB
Pflichtverletzung
- Falsche Ausübung einer Tätigkeit,
- Übernahme trotz mangelhafter Eignung
oder Erfahrung,
- Mangelhafte Aufsicht
Schaden
Kausalität
Verschulden
- Leichteste
Fahrlässigkeit
- Normale Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz
Haftungsbeschränkung
- Keine Haftung bei
leichtester Fahrlässigkeit.
- Volle Haftung
bei Vorsatz und in aller Regel bei grober
Fahrlässigkeit.
- Anteilige Quote
bei normaler Fahrlässigkeit
Feststellung der Haftungsquote
- der Grad des Verschuldens
- die Gefahrgeneigheit der Arbeit
- die Höhe des Schadens
- ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes oder
durch Versicherung deckbares Risiko
- die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
- die Höhe des Entgelts
- unter Umständen auch die persönlichen
Verhältnisse des Arbeitnehmers
- Versicherungen
8.Außenhaftung des Arbeitnehmers gegenüber
Dritten
-
§ 823 BGB
-
Spezialgesetze, z.B § 18
StraßenverkehrsG
|