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Seminar: Produkthaftung und Schadensersatz unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber und geschädigten Dritten

1. Produkthaftung - Allgemein

  • Vertrag
  • §§ 823 ff. BGB
  • Produkthaftungsgesetz

Die vertragliche Produkthaftung, Gewährleistung, Schadensersatz
Die deliktische Produkthaftung gemäß §§ 823 ff. BGB, sogenannte Produzentenhaftung
  Konstruktionsfehler
Fabrikationsfehler
Instruktionsfehler
Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  Produkthaftungsgesetz
Produktbeobachtungsfehler
Produktsicherheit gemäß GPSG (öffentlich - rechtlich/ Verwaltungsrecht)

2. Produkthaftung - vertragliche Haftung

2.1. Gewährleistung und Schadensersatz allgemein

Normen
§§ 280 ff. BGB
§§ 434 ff. BGB
§§ 633 ff. BGB
§§ 651 ff. BGB
§§ 381 ff. HGB

2.2. Kaufvertragliche Gewährleistung

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

2.3. Werklieferungsvertrag, Gewährleistung

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

2.4. Werkvertrag, Gewährleistung und Schadensersatz

  • Nacherfüllung
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Selbstvornahme und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen

3. Produkthaftung - Deliktshaftung

3.1. Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB

  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler
  • Produktbeobachtungsfehler

Exkurs
Stand der Technik
Anerkannte Regeln der Technik

3.2. Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB wegen Verletzung eines Schutzgesetzes
Beispiele

  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

4. Produkthaftungsgesetz - Gefährdungshaftung
  • Verbraucher
  • Produktbegriff
  • Der Fehlerbegriff des ProdHaftG
  • Hersteller und Quasi-Hersteller
  • Beweiserleichterung gemäss § 1 Abs. 4 ProdHaftG
  • Schadenersatz gemäß §§ 1 Abs. 1, 7 - 11 ProdHaftG
  • Tod einer Person
  • Verletzung der Gesundheit/des Körpers eines Menschen
  • Schäden an anderen Produkten als dem fehlerhaften Produkt, die zum privaten Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt sind
  • Schmerzensgeld
  • Verjährung/Erlöschen, §§ 12, 13 ProdHaftG

5. Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG)
  • technische Arbeitsmittel
  • Verbraucherprodukte.

6. Produktsicherheit - strafrechtliche Verantwortung
  • § 222 StGB - fahrlässige Tötung
  • § 229 StGB - fahrlässige Körperverletzung

Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt die Kosten des Strafverteidiger des Versicherungsnehmers, wenn das Schadensereignis einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann (siehe § 3 II. Nr. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung - AHB ).


7. Haftung des Arbeitnehmers für Sach- und Vermögensschäden gegenüber dem Arbeitgeber

§§ 280 Abs. 1, 823 ff. BGB

Pflichtverletzung
  • Falsche Ausübung einer Tätigkeit,
  • Übernahme trotz mangelhafter Eignung oder Erfahrung,
  • Mangelhafte Aufsicht
Schaden
Kausalität
Verschulden
  • Leichteste Fahrlässigkeit
  • Normale Fahrlässigkeit
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Vorsatz

Haftungsbeschränkung

  • Keine Haftung bei leichtester Fahrlässigkeit.
  • Volle Haftung bei Vorsatz und in aller Regel bei grober Fahrlässigkeit.
  • Anteilige Quote bei normaler Fahrlässigkeit

Feststellung der Haftungsquote

  • der Grad des Verschuldens
  • die Gefahrgeneigheit der Arbeit
  • die Höhe des Schadens
  • ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes oder durch Versicherung deckbares Risiko
  • die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
  • die Höhe des Entgelts
  • unter Umständen auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers
  • Versicherungen
8.Außenhaftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
  • § 823 BGB
  • Spezialgesetze, z.B § 18 StraßenverkehrsG
 
 
 
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